Hartz IV Bezieher zahlen ihre Erhöhung letztendlich selbst
Als sarkastischer Skandal zu bezeichnen ist allerdings, dass die jetzige Minimalanpassung die Betroffenen durch drei Kürzungen in anderen Bereichen letztendlich selbst bezahlen. Das Mutterschaftsgeld wurde ersatzlos für Hartz IV-Bezieherinnen gestrichen, man kann auch sagen, familienfreundliche Politik ist demnach für Bezieherinnen von Hartz IV nicht mehr vorgesehen. Die Überweisungen an die Rentenversicherung von zuletzt monatlich rund 40 Euro entfallen. Die Folge: Das Risiko, im Alter in Armut zu leben erhöht sich, weil für Hartz-IV Bezugszeiten keine Rentenanwartschaft mehr aufgebaut werden wird. Als drittes wird die befristete Abfederung beim Übergang aus Arbeitslosengeld hin zu Hartz IV für langjährig Versicherte, die bis zu 160 Euro monatlich betrug, auf Null gesetzt.
Des Weiteren schlägt sich die im Grundsatz richtige Übernahme der Grundsicherung durch den Bund im Budget der Arbeitsagentur negativ nieder. Der Verfügungsrahmen unter anderem für Maßnahmen zur beruflichen Qualifikation wird ab 2012 um 1,2 Mrd. Euro und ab 2014 um vier Mrd. Euro gemindert. Nachhaltige Arbeitsmarktpolitik ist dann kaum noch zu erwarten. Leidtragende werden überwiegend die Arbeitssuchenden durch geringere Vermittlungschancen sein, gleichzeitig ist eine Erhöhung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu erwarten.
Im ausgehandelten Gesamtpaket gibt es aber auch positive Elemente. So wurde vor allem auf Druck der Opposition das Bildungspaket ausgeweitet, damit nun mehr Kinder davon profitieren können. Auch die Einführung von Mindestlöhnen für weitere Branchen entspricht einer zentralen Forderung der AWO.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V.
Hannelore Hunter-Roßmann
Klingenbergstraße 73
26133 Oldenburg
Telefon: 0441/48 01-193
Mobil: 0170/8 35 60 47
hunter-rossmann@zentrale.awo-ol.de