AWO: "Neue Hartz IV Regelsätze sind auch verfassungswidrig"!
"Wenn bei der Bemessung des Bedarfs der Einpersonenhaushalte künftig nicht mehr das Ausgabeverhalten der Erwachsenen mit den untersten 20 Prozent sondern nur noch mit den untersten 15 Prozent der Einkommen als Orientierung dient, führt das zu einer willkürlichen Absenkung der Bedarfe", so Dr. Harald Groth. Man habe hierbei unter anderem Niedriglohnbezieher mit Hartz IV-Aufstockung in die Referenzgruppe einbezogen. Selbst bei dieser Berechnungsweise werde allerdings auch noch manipuliert, indem übliche Haushaltsausgaben mit moralischer Attitüde gestrichen werden, um in jedem Fall eine Minimalerhöhung zu verhindern. Genau diese Intransparenz habe das Bundesverfassungsgericht im Februar aber bemängelt.
Es sei "nicht sachgerecht, jene Haushalte, die aufgrund niedriger und niedrigster Löhne und trotz Erwerbseinkommen auf staatliche Transferleistungen angewiesen sind, in der Form mit in die Bedarfsrechnungen einzubeziehen", betont der AWO Weser-Ems Chef. "Wir wissen seit einer kürzlich öffentlich gewordenen Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit, dass der Niedriglohnbereich noch größer ist, als bisher angenommen", erläutert Dr. Groth. "Deutschland braucht Lohngerechtigkeit und deshalb fordern wir endlich die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro in ganz Deutschland als absolute Lohnuntergrenze." Daneben müssten verbindliche branchenspezifische Lohnuntergrenzen vorangetrieben und die Tariflöhne gestärkt werden.
Die AWO hat eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf erarbeitet. Die Stellungnahme finden Sie hier.
Darin wird unter anderem detailliert die Art der Bedarfsermittlung, der Lernförderung, Sanktionen, den Familienlotsen und der Möglichkeit der Pauschalierung der Unterkunftskosten kritisch beleuchtet.
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