AWO Weser-Ems verabschiedet Resolution für eine solidarische Gesundheitspolitik!

28.06.2010
Absicherung der Lebensrisiken Krankheit und Pflegebedürftigkeit muss paritätisch finanziert bleiben

Mit einer Resolution will der AWO Bezirksverband Weser-Ems seiner Forderung nach einer solidarischen, bedarfsgerechtem und zukunftsfähigem Gesundheitssystem Nachdruck verleihen. Die solidarische Absicherung der Lebensrisiken Krankheit und Pflegebedürftigkeit in einer gesetzlichen und von allen je nach Leistungsfähigkeit paritätisch finanzierten Versicherung sei eine wesentliche Voraussetzung für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft, so die Grundaussage der Resolution, die kürzlich vom Vorstand der AWO Weser-Ems verabschiedet wurde.

Die AWO Weser-Ems fordert die Einführung einer Bürgerversicherung für alle und lehnt die Entkoppelung der Beiträge vom paritätisch finanzierten System strikt ab. "Kopfpauschalen oder die jüngst vorgenomme Einführung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge ist der Anfang vom Ende der Arbeitgeber/Arbeitnehmer - Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung", warnt Dr. Harald Groth, Vorsitzender der AWO Weser-Ems. Zusatzbeiträge oder Kopfpauschalen würden den Weg zur Drei-Klassen-Medizin manifestieren.

Pharmaindustrie in die Pflicht nehmen

Der Anteil des Arzneimittelbereiches an den gesamten Gesundheitskosten ist seit jeher rasant angestiegen. Hier sieht die AWO Weser-Ems die Notwendigkeit, die Pharmaindustrie in die Pflicht zu nehmen, um notwendige Einsparungen unter anderem durch vertraglich fixierte Bildung von Medikamentpreisen zu erzielen. Eine wie zum Beispiel in den skandinavischen Ländern vorhandene Positivliste wäre ebenso ein Instrument, um die Versicherten vor überzogenen Arzneimittelpreisen ohne Qualitätsverlust zu schützen. Auch müsse den Pflegeeinrichtungen beziehungsweise deren Bewohner endlich der Zugang zu Klinikrabatten ermöglicht werden. Um allen Menschen innovative Arzneien zugänglich zu machen, wird in der Resolution eine Stärkung der Kosten-Nutzen-Analyse gefordert. Des Weiteren müsse die Unabhängigkeit des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) von der Pharmaindustrie beibehalten werden.

Ein Patientenrechtegesetz, dass die Qualitätssicherung und Patientensicherheit im Behandlungsprozess stärkt, sei überfällig. "Die individuellen Pflichten und Rechte im Arzt-Patienten-Verhältnis, Haftungsfragen sowie die Rechte gegenüber den Kranken- und Pflegekassen müssen geregelt sein. Des Weiteren sollte jeder die Möglichkeit haben, sich an eine unabhängige Patientenberatung wenden zu können, eine flächedeckendes Angebot ist dafür unabdingbar", erläutert AWO Vorsitzender Dr. Harald Groth.

Prävention ist das A und O

Eine zentrale Aufgabe des Sozialstaates ist der Ausgleich sozialer Unterschiede bei Gesundheitschancen und Lebenserwartung. Prävention erspart Folgekosten und sichert Lebensqualität - das gilt für die Gesundheitserziehung von Kindern ebenso wie für die Vorsorge im Alter. Dazu gehört zum Beispiel, dass die restriktive Bewilligungspraxis der Krankenkassen für Mutter/Vater-Kind-Kuren beendet wird und man zu einer bedarfsorientierten präventiven Handhabung übergeht, um rechtzeitige Vorsorge zu gewährleisten. "Besondere Beachtung ist der Früherkennung im Kleinstkindalter zu widmen. Je früher Therapien und Förderung einsetzen können, desto mehr werden langfrsitige Folgen vermieden oder abgemildert", so der AWO Bezirksvorsitzende. Im Zeitalter der "Rente mit 67" müssen für gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen auch die Tarifparteien in den Dialog mit einbezogen werden.

Im Bereich der Pflege ist die 2008 angekündigte und nun im Entwurf vorgelegte erweiterte Definition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs umzusetzen. Hierdurch können die in der Pflegeversicherung verankerten Hilfen passgenauer auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet werden. Im Zusammenspiel mit der Weiterentwicklung von "Hilfen vor Ort" und einer besseren Vernetzung kann pflegebedürftigen Menschen der Wunsch nach der eigenen Häuslichkeit länger ermöglicht werden, was gleichzeitig die kostenintensivere Unterbringung in stationären Altenhilfeeinrichtungen reduziert.

Die Resolution lesen Sie hier!

AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V.
Frau Hannelore Hunter-Roßmann
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