AWO Weser-Ems begrüßt Verfassungsgerichtsurteil zu Hartz-IV-Sätzen
Als "schallende" Ohrfeige für die Verantwortlichen sieht die AWO Weser-Ems die deutliche Kritik des Gerichtes bezüglich der Berechnung der Regelsätze für Kinder. Von "freihändiger Festsetzung" und "nicht vertretbaren Methoden zur Berechnung des Existenzminimums" sei in der Begründung die Rede. "Die prozentuale Orientierung der Kinderregelsätze an dem Bedarf für Erwachsene steht schon lange in der Kritik der Fachleute, die sich mit dem Thema Kinderarmut beschäftigen. Dass jetzt erst das Verfassungsgericht darüber urteilen musste, obwohl lange bekannt ist, dass die durch die Hartz-IV-Gesetze zugestandenen Geldleistungen nicht auskömmlich sind, zeigt die Ignoranz der Verantwortlichen gegenüber dem Leid und der Chancenlosigkeit von auf soziale Transferleistungen angewiesenen Kindern und Jugendlichen", kritisiert der AWO Bezirksvorsitzende.
Die AWO Weser-Ems, die im vergangenen Jahr mit der Kampagne "Kinderarmut stoppen", die Folgen der nicht ausreichenden Regelsätze für die Betroffenen und die Gesellschaft aufzeigte, fordert die Politik auf, das Urteil des Bundesverfassungsgericht als Anstoß für einen Systemwechsel in der Familienförderung zu nehmen: Freier Zugang zu allen Bildungseinrichtungen von der Krippe bis zur Universität und die Kinder von geringverdienenden oder langzeitarbeitslosen Eltern brauchen endlich eine bedarfsdeckende Förderung in Form einer Kindergrundsicherung, um mit all ihren Potenzialen in die Gesellschaft hineinwachsen zu können.