AWO Weser-Ems begrüsst Urteil zu Kinder-Hartz-IV

28.01.2009
Eventuelle Verfassungswidrigkeit sollte als Chance für eine bedarfsgerechte Grundsicherung für Kinder verstanden werden Oldenburg. „Die Aussagen des Bundessozialgerichtes bezüglich einer eventuellen Verfassungswidrigkeit der Bedarfssätze für Kinder im Rahmen des SGB II, landläufig Hartz IV genannt, sind deutlich. Dieses sollten die Verantwortlichen in Bund und Land jetzt als Chance verstehen, ohne ein Verfassungsurteil abzuwarten, die Regelungen zu ändern und eine reale Bedarfserhebung für Kinder durchzuführen, damit der desaströse Kreislauf Kinderarmut - Bildungsarmut - Kinderarmut endlich durchbrochen wird", so Thomas Elsner, Verbandsgeschäftsführer des AWO Bezirksverbandes Weser- Ems e. V. Mit den geltenden Bedarfssätzen seien die realen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen nicht abgedeckt, wie sich an den immer größer werdenden Problemen durch Armut innerhalb von Kindergärten und Schulen zeige.

Im Rahmen der Bundeskonferenz der AWO im vergangenen November verabschiedeten die Delegierten einen Leitantrag, in dem eine auskömmliche Grundsicherung für Kinder als gesellschaftliches Muss gefordert wird, der an alle Fraktionen im Bundestag übermittelt wurde. "Mit dem Gerichtsurteil werden alle Mahner und Zweifler an den willkürlich festgelegten Bedarfssätzen für Kinder bestätigt", so Elsner.

Allgemeine Informationen zur AWO Weser-Ems
Der AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V. mit seinen 14.000 Mitgliedern, 13 Kreisverbänden und 160 Ortsvereinen wird ehrenamtlich durch den Vorsitzenden Dr. Harald Groth und seine beiden Stellvertreter Dr. Lothar Knippert und Hermann Bontjer geführt. Das operative Geschäft des Vereins und der Gesellschaften leitet Verbandsgeschäftsführer Thomas Elsner zusammen mit den Geschäftsführern Torsten Brandes und Marco Mohrmann.

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Hannelore Hunter-Roßmann
(Verbands- und Unternehmenskommunikation)
Tel: 0441/48 01-193 oder 0170/8 35 60 47
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