Krankenkassen müssen Behandlungspflege zahlen!

10.09.2012
„Die Krankenversicherung sollte ihre Überschüsse dazu nutzen, die Ungleichbehandlung zwischen Pflegebedürftigen, die im Heim und Pflegebedürftigen, die zu Hause leben, zu beenden“, fordert Dr. Harald Groth, Vorsitzender des AWO Bezirksverbandes Weser-Ems angesichts der kürzlich bekannt gewordenen Milliardenüberschüsse der gesetzlichen Krankenkassen. „Die pflegebedürftigen Heimbewohner aus den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung herauszunehmen, hat sich als struktureller Fehler der Pflegeversicherung herausgestellt und sollte wieder rückgängig gemacht werden“, kritisiert der AWO Bezirksvorsitzende die entsprechende Gesetzesgrundlage und ergänzt: „Der Wohnort eines Pflegebedürftigen darf nicht über eine Kostenübernahme entscheiden.“

Während die Krankenversicherung die Kosten der Behandlungspflege für Pflegebedürftige, die zu Hause wohnen, übernimmt, müssen Heimbewohner ihre Behandlungspflege in der Regel selbst bezahlen. Der Umfang der Krankenpflegearbeit in der stationären Altenhilfe hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Eine Übernahme dieser Kosten durch die Krankenkassen würden auch die Kommunen zu spüren bekommen, da die Sozialhilfe für die Krankenbehandlungskosten aufkommen muss, wenn Heimbewohner diese Leistungen nicht selbst bezahlen können. „Die Krankenkassen sind in der Pflicht, alle Versicherten gleich zu behandeln. Sie sollten nicht auf Kosten der Heimbewohner und Kommunen Rücklagen anhäufen“, betont Dr. Harald Groth.

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