AWO begrüßt geplantes Kinderschutzgesetz!

29.09.2011
„Das geplante Gesetz bietet vor allem jungen Eltern viele Chancen“, kommentiert der AWO Bundesvorsitzende Wolfgang Stadler die beabsichtigte Einführung eines Bundeskinderschutzgesetzes. „Doch leider fehlt Eltern im bisherigen Entwurf ein Rechtsanspruch auf Frühe Hilfen“, kritisiert Stadler. Zudem fordert er, dass sich auch das Bundesgesundheitsministerium in den laufenden Gesetzgebungsprozess einbringen müsse: „Eine gelingende Umsetzung ist ohne das Gesundheitssystem nicht denkbar.“

Mit dem Gesetz sollen rechtliche Grundlagen zur Förderung eines gesunden Aufwachsens und für den besseren Schutz von Kindern vor Missbrauch und Verwahrlosung geschaffen werden. Problematisch könne aber die Finanzierung des Gesetzes werden, denn die soll bei den notorisch klammen Kommunen liegen. „Bund und Länder müssen finanzielle Verantwortung übernehmen, um die Kommunen nicht weiter zu überfordern“, betont Stadler. So müsse zum Beispiel noch geklärt werden, wie „die verbindliche Zusammenarbeit in Netzwerken Früher Hilfen finanziell und personell unterlegt und abgesichert wer­den soll“, betont Stadler abschließend.

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