AWO Weser-Ems fordert wasserdichte Regelungen für Mutter-Kind-Kuren!

23.06.2011

Der dem Haushaltsauschuss des Deutschen Bundestags vorgelegte Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zu Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen wirft Krankenkassen in hohem Maße „Intransparenz“ sowie „den Anschein von Willkür und rechtswidrigem Verhalten“ im Umgang mit den Anträgen von Müttern auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kurmaßnahmen vor. Damit bestätigt der Bericht die jahrelangen Erfahrungen des Müttergenesungswerkes (MGW).

Kuratoriumsvorsitzende Marlene Rupprecht, MdB, findet klare Worte: „Das Müttergenesungswerk findet hier offiziell bestätigt, was wir seit Jahren an Erfahrungen zusammentragen. Im Prüfbericht werden Krankenkassen viele klare Verletzungen von gesetzlich vorgegebenen Verwaltungsverfahren nachgewiesen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung von Versicherten wird eklatant verletzt, die Antrags- und Bewilligungsstatistik der Krankenkassen, die das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus den Daten der Krankenkassen zusammengestellt und vorgelegt hat, stimmt vorn und hinten nicht. Von einheitlichen Kriterien für die Ablehnung oder Bewilligung einer Kurmaßnahme für Mütter kann keine Rede sein.“ Der Bundesrechnungshof als unabhängige Instanz prüfte nun im Auftrag des Deutschen Bundestages die Praxis von Krankenkassen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren. Die gesetzliche Regelung sieht seit 2007 vor, dass diese Gesundheitsleistungen für Mütter Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die dennoch steigende Ablehnungsquote der Krankenkassen legt die Vermutung einer Nichtachtung des Willens des Gesetzgebers nahe.

Kostenlose Informationen und Unterstützung im Antragsverfahren bieten die mehr als 230 Kurberatungsstellen der AWO. „Wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, sollten Mütter oder Väter sich nicht scheuen, einen Antrag zu stellen“, betont Thomas Elsner, Verbandsgeschäftsführer der AWO Weser-Ems, die selber Träger einer Mutter-Kind-Einrichtung in Esens-Bensersiel ist. Die Erfahrung zeigt, dass mit Unterstützung einer Beratungsstelle eingereichte Anträge häufiger zum Ziel führen. Dennoch sieht die AWO angesichts der hohen Ablehnungsquote der Krankenkassen politischen Handlungsbedarf.

„Kranke Mütter müssen sich darauf verlassen können, dass Gesetze umgesetzt werden“, fordert Marlene Rupprecht. „Leider zeigt der Prüfbericht auch, dass die zur Stellungnahme aufgeforderten Stellen von BMG und Spitzenverband der Krankenkassen die massive Kritik des Bundesrechnungshofes herunterspielen.“ Deshalb fordert das Müttergenesungswerk die gesetzlichen Regelungen im Interesse der kranken Mütter wasserdicht zu machen. „Gesetzliche Vorgaben und die Entscheidungskompetenz von Kassen sind neu zu regeln – damit endlich der Zugang zu diesen Kurmaßnahmen für Mütter gesichert werden kann. Dieses Ziel hat der Deutsche Bundestag formuliert und bisher waren sich immer alle Fraktionen einig, wenn es um die mütterspezifischen Kurmaßnahmen ging“, so Rupprecht weiter.

Die AWO unterstützt Kur-Teilnehmerinnen auch nach Abschluss ihrer Kur. Ein wesentlicher Bestandteil der stationären Maßnahmen in den Mutter-Kind-Kliniken der AWO ist das verbandsspezifische Nachsorgeprogramm, das eine Brücke zwischen Kur und Alltagsleben darstellt. Es unterstützt die Teilnehmerinnen bei der aktiven Umsetzung der in der Kur gesetzten Ziele. Auch Väter können natürlich das Angebot annehmen und eine Vater-Kind-Kur durchführen.

AWO-Beratungsstellen in der Nähe finden Interessierte unter: www.gesundheitsservice-awo.org oder bei der AWO- Hotline 0180/33 44 723.

Kontakt:

AWO Bezirksverband Weser-Ems e. V.
Hannelore Hunter-Roßmann
Klingenbergstraße 73
26133 Oldenburg
Telefon: 04 41/48 01-1 93
hunter-rossmann@zentrale.awo-ol.de

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